Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kirschbaum Consulting GmbH, Geschäftsführer Maxim Kirschbaum und Niklas Kirschbaum, Lister Straße 11, 30163 Hannover (nachfolgend: „Kirschbaum Consulting“) gegenüber Unternehmern, Kaufleuten und Freiberuflern.
§ 1 Anwendungsbereich, Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von KIRSCHBAUM CONSULTING erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die KIRSCHBAUM CONSULTING mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn KIRSCHBAUM CONSULTING ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn KIRSCHBAUM CONSULTING auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Leistungen von KIRSCHBAUM CONSULTING, Bedingungen
(1) KIRSCHBAUM CONSULTING erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen für Handwerks- und Bauunternehmen, insbesondere im Bereich Mitarbeitergewinnung/Recruiting. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet KIRSCHBAUM CONSULTING dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die tatsächliche Einstellung bestimmter Mitarbeiter innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von KIRSCHBAUM CONSULTING zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch KIRSCHBAUM CONSULTING, bleibt der Vergütungsanspruch von KIRSCHBAUM CONSULTING unberührt.
(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc) ausschließlich selbst verantwortlich.
(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist KIRSCHBAUM CONSULTING nicht verantwortlich.
(5) In Bezug auf die von KIRSCHBAUM CONSULTING zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht KIRSCHBAUM CONSULTING in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) KIRSCHBAUM CONSULTING ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Die vereinbarte Vergütung von KIRSCHBAUM CONSULTING in Bezug auf deren Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Werbeplattformbetreiber zu entrichten.
(8) KIRSCHBAUM CONSULTING garantiert keine konkrete Anzahl an Mitarbeiteranfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen.
(9) Landingpages und Domains (auch Subdomains), die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden von KIRSCHBAUM CONSULTING zur Verfügung gestellt werden, sind nach Beendigung der Zusammenarbeit an KIRSCHBAUM CONSULTING zu übergeben. Dem Kunden steht kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu.
(10) Sofern KIRSCHBAUM CONSULTING im Rahmen des Hauptvertrags ein Provisionsvergütungsanteil im Falle tatsächlicher Mitarbeitereinstellung beim Kunden zusteht, ist der Kunde über etwaige Einstellungen von Mitarbeitern gegenüber KIRSCHBAUM CONSULTING jederzeit auf erstes Anfordern auskunftsverpflichtet.
(11) KIRSCHBAUM schuldet vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarung nicht die Bearbeitung von eingehenden Bewerbungen/Mitarbeiteranfragen beim Kunden.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen KIRSCHBAUM CONSULTING und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von KIRSCHBAUM CONSULTING eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von KIRSCHBAUM CONSULTING unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) KIRSCHBAUM CONSULTING kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. KIRSCHBAUM CONSULTING kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber KIRSCHBAUM CONSULTING nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und KIRSCHBAUM CONSULTING überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist KIRSCHBAUM CONSULTING verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von KIRSCHBAUM CONSULTING zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer Unternehmensberatung in Ansatz zu bringen.
(6) KIRSCHBAUM CONSULTING ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird KIRSCHBAUM CONSULTING dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von KIRSCHBAUM CONSULTING gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von KIRSCHBAUM CONSULTING hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von KIRSCHBAUM CONSULTING angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von KIRSCHBAUM CONSULTING erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, gegebenenfalls unter der Zuhilfenahme von Zahlungsdienstleistern. Die Vergütung der Dienste von KIRSCHBAUM CONSULTING ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von KIRSCHBAUM CONSULTING ist anders lautend. Eine KIRSCHBAUM CONSULTING erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde KIRSCHBAUM CONSULTING nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses wird auf Anforderung von KIRSCHBAUM CONSULTING überlassen.
(4) KIRSCHBAUM CONSULTING stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an KIRSCHBAUM CONSULTING zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag zwischen KIRSCHBAUM CONSULTING und dem Kunden hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Wird der Vertrag zwischen KIRSCHBAUM CONSULTING und dem Kunden nicht spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich zu gleicher Laufzeit und zu gleichen Bedingungen (dies gilt nicht für etwaige Einrichtungs-/Setupgebühren).
(2) Etwaige darüber hinaus gehenden freien Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch KIRSCHBAUM CONSULTING beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei KIRSCHBAUM CONSULTING eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei KIRSCHBAUM CONSULTING vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält KIRSCHBAUM CONSULTING sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber KIRSCHBAUM CONSULTING in Verzug, ist KIRSCHBAUM CONSULTING berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. KIRSCHBAUM CONSULTING wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
(4) Kann das Projekt aufgrund einer fehlenden Rückmeldung des Auftraggebers nicht gestartet werden, z. B. weil wichtige Informationen, Bilder oder Daten des Kunden für die Erbringung der Dienstleistung fehlen, hat Kirschbaum Consulting das Recht den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die bisher geleistete oder noch zu leistende Einrichtungsgebühr bzw. die erste Rate ganz oder mindestens zu 50% einzubehalten. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht dann, wenn Kirschbaum Consulting mindestens seit 6 Wochen keine Rückmeldung des Auftraggebers bekommen hat, mit der das Projekt hätte fortgeführt werden können. Auch jegliche geographische Exklusivität geht in diesem Falle verloren.
(5) Die Einrichtungspauschale (z. B. für den Videodreh) bzw. erste Rechnung eines Projekts wird nach Durchführung des KickOff-Termins gestellt. Spätestens jedoch aber zwei Wochen nach Vertragsunterschrift. Das Zahlungsziel beträgt acht (8) Werktage.
(6) Die erste Rechnung für die monatliche Betreuung wird im Voraus gestellt bzw. drei Wochen nach Durchführung des Videodrehs mit einem Zahlungsziel von acht (8) Werktagen. Die monatliche Betreuung wird spätestens 6 Wochen nach Vertragsunterschrift das erste Mal in Rechnung gestellt und ab da an alle dreißig Tage. Auch wenn das Projekt aufgrund einer fehlenden Rückmeldung des Auftraggebers nicht fortgesetzt oder gestartet werden können sollte, z. B. weil wichtige Informationen, Bilder oder Daten des Kunden für die Erbringung der Dienstleistung fehlen.
§ 8 Erfüllung
(1) KIRSCHBAUM CONSULTING wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. KIRSCHBAUM CONSULTING ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass KIRSCHBAUM CONSULTING bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird KIRSCHBAUM CONSULTING innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist KIRSCHBAUM CONSULTING gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von KIRSCHBAUM CONSULTING unberührt.
§ 8 Pausierung der Dienstleistung
(Der Kunde hat die Möglichkeit, die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen für einen bestimmten Zeitraum zu pausieren. Dies bedarf einer schriftlichen Mitteilung an KIRSCHBAUM CONSULTING mindestens 30 Tage vor dem gewünschten Pausenbeginn.
b. Während der Pausierung bleibt die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der monatlichen Gebühren gemäß der vereinbarten Laufzeit bestehen.
Verfall von Ansprüchen
a. Sollte die Dienstleistung länger als sechs Monate pausiert werden, verfällt der Anspruch des Kunden auf die Erbringung der pausierten Dienstleistungen, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
b. Ungeachtet der vorstehenden Regelung verjähren Ansprüche des Kunden gemäß den gesetzlichen Verjährungsfristen, insbesondere gemäß § 195 BGB in Verbindung mit § 199 BGB, drei Jahre nach dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Wiederaufnahme der Dienstleistung
a. Die Wiederaufnahme der pausierten Dienstleistungen muss schriftlich beantragt werden und bedarf der Zustimmung beider Vertragsparteien.
b. Die Wiederaufnahme kann nur innerhalb des ursprünglichen Vertragszeitraums oder innerhalb von sechs Monaten nach der Pausierung erfolgen.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber KIRSCHBAUM CONSULTING zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass KIRSCHBAUM CONSULTING überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt KIRSCHBAUM CONSULTING insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von KIRSCHBAUM CONSULTING erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von KIRSCHBAUM CONSULTING für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 und 2 gelte 4 ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die KIRSCHBAUM CONSULTING nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 und 2 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an KIRSCHBAUM CONSULTING über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 12 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der KIRSCHBAUM CONSULTING anderweitig eingeräumt.
§ 13 Haftung
(1) KIRSCHBAUM CONSULTING haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KIRSCHBAUM CONSULTING nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet KIRSCHBAUM CONSULTING nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von KIRSCHBAUM CONSULTING maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von KIRSCHBAUM CONSULTING. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von KIRSCHBAUM CONSULTING (derzeit Lehrte)
§ 15 Referenzvereinbarung
(1) Der Auftraggeber stimmt zu als Referenzkunde erwähnt zu werden, samt Namen des/der Geschäftsführer/s, Unternehmensnamen, Logo seines Unternehmens, für den Auftraggeber erstellte Videos / Fotos sowie der erzielten Ergebnisse mit Kirschbaum Consulting. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu auf der Website von Kirschbaum Consulting und anderen Medien, wie z.B. Print-Medien, sozialen Plattformen (z.B. Facebook oder Instagram) als Referenz erwähnt zu werden.
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